Elternbeirat 2025
Die Aufgaben des Elternbeirats…
Unterstützung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.
Der Elternbeirat kann und soll sich an allen wesentlichen Entscheidungen beteiligen.
Förderung der Zusammenarbeit von Träger, Einrichtung und Eltern.
Verständnis der Eltern wecken für die Arbeit der Einrichtung.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fachkräften. Bei der Arbeit kommt es maßgeblich
auf eine gute Kooperation und gute gemeinsame Entscheidungen an.
(Beteiligung und Unterstützung bei Festen, Projekten und Aktivitäten)
Unterstützung des Kindes mit seinem Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung.
Einsetzen für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften und eine kindgemäße sachliche
und räumliche Ausstattung.
Weitergeben von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik der Eltern an die Leitung
und an den Träger. (Infoblätter über die Arbeit des Elternbeirats)
Beteiligung an allen wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung, und Betreuung,
insbesondere am pädagogischen Konzept, der Organisation und den Betriebskosten.
Anhörungsrecht zur Regelung der Ferienzeiten, Öffnungszeiten und der Einführung neuer
Konzepte (3-4 mal Treffen im Jahr zum gegenseitigen Austausch)
Der Elternbeirat wird grundsätzlich einmal im Kita-Jahr für ein Jahrgewählt. Die Wahl findet in
der Regel in den ersten 2 Monaten des Kita-Jahres statt.
DANKE