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Landratsamt Weilheim-Schongau

 

 

 

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ASV Antdorf e.V.

ASV Antdorf e.V.

 

 

 

 

 

 

 
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Gemeinde Antdorf

Vorschaubild Gemeinde Antdorf

Bürgermeister Klaus Kostalek

Schleierweg 3
82387 Antdorf

(08856) 91999
(08856) 2001

E-Mail:
Homepage: www.antdorf.de

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch von 17.00 – 19.00 Uhr Freitag von 09.00 – 10.00 Uhr 1. Bürgermeister: Klaus Kostalek 2. Bürgermeister: Franz Thanner 3. Bürgermeister: Karl Kuhn

Nachfolgend finden Sie hier einen Überblick zum Ort, mit den wichtigsten Daten zu Land und Leuten sowie Vereins- als auch komnualpolitische Gegebenheiten. Zur Gemeinde Antdorf gehören 12 Ortsteile bzw. Weiler.


Dies sind Breunetsried, Frauenrain, Rieden, Obersiffelhofen, Schwarzenbach, Dürnberg, Weidwies, Untersiffelhofen, Gröben, Neuried, Schillersberg und Wasla. Antdorf liegt 633 m ü.M. Antdorf gehört zum Landkreis Weilheim-Schongau und liegt im Regierungsbezirk Oberbayern in der Region Oberland. Die Gemeinde hat 1120 Einwohner und eine Fläche von 2236 ha. Davon ca. 2100 ha für Landwirtschaft, Wald und Gewässer, der restliche Teil sind Siedlungs- und Verkehrsflächen.

 

Das rege Vereinsleben sorgt für keine Langeweile. Als Vereine sind hervorzuheben, Trachtenverein, Schützenverein, Sportverein, Veteranenverein, Eisstockclub, Feuerwehr, Gartenbauverein, Brauchtumsverein und Trommlerzug, Musikkapelle, Burschenverein, Fingerhakler, Mütterverein und mehrere Zusammenschlüsse kleinerer Gruppen.

 

Die Gemeinde Antdorf bildet zusammen mit den Dörfern Obersöchering, Habach und Sindelsdorf seit 1978 eine Verwaltungsgemeinschaft, mit deren Sitz in Habach.


Aktuelle Meldungen

Ausgabe Briefwahlunterlagen

(31.01.2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die beantragten Briefwahlunterlagen sind die letzten Tage bearbeitet worden und werden durch die Gemeindeboten verteilt. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese nicht bis 12. Februar 2025 erhalten haben, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen. Es könnte sein, dass durch die Abarbeitung der ganzen Anträge ein Antrag nicht erfasst wurde. 

 

Tel: 08847/6902-0

 

 

 

 

Ihr Wahlamt

Grundsteuerbescheide

(24.01.2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in den letzten Tagen sind die Grundsteuerbescheide in den Gemeinden zugestellt worden. Da eine hohe Zahl an Rückfragen erwartet wird und um die Klärung des Sachverhaltes so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten, werden Sie gebeten, folgendermaßen vorzugehen:

 

- Bitte fertigen Sie eine Kopie des erhaltenen Grundsteuerbescheids an

- vermerken Sie auf der Kopie, was nicht stimmt

- vermerken Sie ebenfalls auf der Kopie eine Rückrufnummer, wo die Sachbearbeiter Sie erreichen können 

 

Die Kopie geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Habach oder Ihrer Gemeinde ab.

 

Wir werden anschließend den Vorgang entsprechend überprüfen und Sie nach Überprüfung zurückrufen. 

 

Bitte vergleichen Sie auch den Grundsteuermessbetrag auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Dieser dient der Gemeinde als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer.

 

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ihr Steueramt

vorübergehend keine Rentenantragstellung in der Verwaltungsgemeinschaft Habach

(16.01.2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

aufgrund von Personalmangel und gestiegener Arbeitsbelastung hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Habach dazu entschieden, vorerst keine Rentenantragstellung mehr anzubieten. Sobald bei uns im Hause wieder eine Antragstellung möglich ist, werden wir dies mitteilen. 

 

Sollten Sie einen Beratungstermin oder einen Termin für die Rentenantragstellung benötigen, wenn Sie sich bitte an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Zur Erleichterung haben wir einen Infoflyer zur Verfügung gestellt, welcher unter weitere Informationen zum Download zur Verfügung steht.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ihr Michael Strobl

Gemeinschaftsvorsitzender

[Info Rentenantragstellung]

Breitbandausbau BayGibitR Verfahren 2 - Gemeinde Antdorf

(21.04.2023)

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Kommune Antdorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

 

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Verfahrensende

Die Gemeinde Antdorf beendet mit sofortiger Wirkung das Verfahren BayGibitR.

 

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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune Antdorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

 

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markerkundung (PDF) 

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

 

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Antdorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

 

 

[Bekanntmachung Markterkundung]

[Karte Markterkundung]

[Nutzungsbedingung Geodaten]

[Verpflichtungserklärung Geodaten]


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