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Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen

Verwaltungsgemeinschaft Habach, den 12.12.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz bis 31.03. des Folgejahres dem Finanzamt mitzuteilen. Erfahren Sie hierzu mehr im Informationsflyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern. Diesen finden Sie im Download-Bereich dieser Meldung.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramts der Verwaltungsgemeinschaft gerne zur Verfügung.

 

 

 

Ihr Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Habach.